Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FruchtExpress GmbH & Co. KG
Sonnenbergerstraße 11
6820 Frastanz
Österreich
Telefon: +43 522 500
E-Mail: Kontaktformular
https://www.grabher-servicebund.at / https://www.fruchtexpress.at
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für Lieferungen und sonstige Leistungen von FruchtExpress GmbH & Co. KG. Der Kunde/Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit der ausschließlichen und uneingeschränkten Anwendung dieser AGB einverstanden, und zwar auch dann, wenn seine eigenen AGB für den Fall eines Widerspruches mit fremden AGB den Vorrang der eigenen vorsehen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Angebot, Preise und Vertragsschluss
Der Kunde hat die Möglichkeit entweder direkt an unserem Unternehmensstandort Waren zu kaufen oder Bestellungen per Telefon, Telefax, E-Mail, ggf. Messengerdienste sowie über den Webshop zu tätigen und sich die Waren zustellen zu lassen.
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. FruchtExpress GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet im Einzelfall angebotene Waren tatsächlich vorrätig zu halten.
Der Käufer ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung durch uns.
Soweit keine andere Regelung getroffen wird, sind die von uns angegebenen Preise exklusive aller Steuern und Abgaben sowie inkl. Verpackungs- und Versendungs- oder Lieferkosten zu verstehen.
Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass er die ihm zur Verfügung gestellten Produktpreise in Angeboten, Verträgen, Rechnungen usw. nicht an Dritte weitergibt und geheim hält. Auch bei nicht erfolgtem Vertragsabschluss ist der Kunde dazu verpflichtet.
§ 3 Lieferzeiten
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig. Für einen Lieferverzug von nicht mehr als 24 Stunden haftet FruchtExpress GmbH & Co. KG keinesfalls. Des Weiteren ist der Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
Erfolgen Transport bzw. Lieferung der Waren durch Mitarbeiter und Fahrzeuge FruchtExpress GmbH & Co. KG, so erfolgt dies auf Gefahr und Kosten von FruchtExpress GmbH & Co. KG.
Gefahr und Kosten gehen jedoch auf den Käufer über, wenn Transport bzw. Lieferung der Waren nicht durch Mitarbeiter und Fahrzeuge von FruchtExpress GmbH & Co. KG erfolgen. Dies erfolgt sobald die Ware an die den Transport ausführende dritte Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Bei entsprechendem schriftlichem Auftrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 5 Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich, entweder bei Übernahme in den Räumen von FruchtExpress GmbH & Co. KG oder bei Zustellung nach der Ablieferung, auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind durch den Käufer unverzüglich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
Wird die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Produkte zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
FruchtExpress GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden, die während bzw. im ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Lieferung oder Leistung von Mitarbeitern sowie gesetzlicher Vertreter und leitenden Angestellten von FruchtExpress GmbH & Co. KG grob fahrlässig oder vorsätzlich schuldhaft verursacht wurden, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. FruchtExpress GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter oder aufgrund höherer Gewalt verursacht wurden.
Stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche zu, so kann die FruchtExpress GmbH & Co. KG seiner Gewährleistungsverpflichtungen nach eigener Wahl auch durch Rückerstattung des Kaufpreises bzw. Nichtverrechnung der mangelhaften Ware nachkommen und wird dadurch von allen Gewährleistungsverpflichtungen frei. Der Kunde verzichtet gegenüber von FruchtExpress GmbH & Co. KG ausdrücklich auf seinen Rückgriffsanspruch gemäß § 12 PHG. Des Weiteren wird die Haftung von FruchtExpress GmbH & Co. KG gemäß § 933b ABGB abbedungen.
Die Haftung für jede Form der Unmöglichkeit wird, soweit nicht ohnehin vom Gesetz oder dieser AGBs ausgeschlossen, auf das 3fache des Kaufpreises begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Käufer zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Sind die gelieferten Waren wegen Vermengung mit im Eigentum des Kunden stehenden Waren nicht mehr identifizierbar, so ist FruchtExpress GmbH & Co. KG zur Rückholung der entsprechenden Menge von Waren gleicher Art und Güte ermächtigt. Des Weiteren ist FruchtExpress GmbH & Co. KG berechtigt, gegebenenfalls auch für bereits bestehende Forderungen Sicherheiten vom Kunden zu verlangen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
§ 8 Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort fällig. Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von € 10,00 erheben können.
§ 9 Kennzeichnung/Informationspflicht
Für die den einschlägigen Bestimmungen entsprechende Kennzeichnung der Waren, insbesondere der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV); ist vom Kunden Sorge zu tragen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von einigen Produkten Gefahren, insbesondere aber nicht nur bei nicht sachgemäßem Gebrauch, ausgehen können. Der Kunde garantiert, dass er über den Stand der Technik sowie allfälliger, insbesondere landwirtschaftlicher Bearbeitungsmethoden der Produkte, die er erwirbt, sowie sämtliche einschlägige Vorschriften auch im Hinblick auf Kennzeichnung ausreichend informiert ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nur mit den entsprechenden Kennzeichnungen und Warnhinweisen an Dritte, insbesondere Letztverbraucher, zu überlassen. Er hat bestehende Produktinformationen, Kennzeichnungen und Warnhinweise wie z.B. Beipackzettel oder Betriebsanleitung zu überprüfen, bei Bedarf zu ergänzen und an Dritte weiterzugeben und übernimmt dafür die alleinige Verantwortung. Sollten diese Angaben für nicht fachkundige Dritte nicht ausreichend sein, so verpflichtet sich der Kunde, seine Abnehmer in geeigneter Weise und ausreichend über mögliche Gefahren zu informieren.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der FruchtExpress GmbH & Co. KG. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und seine Verweisungsnormen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand, 10. Jänner 2024